Hier erwarten Sie sieben verschiedene Angebote zum freien Austausch mit Experten!
Die Themen werden bei Bedarf selbstverständlich aktualisiert und angepasst.
Ausführliche Informationen zum Inhalt, Ablauf, Referenten und Hotel auch unter
https://www.betriebsräte-kongress.de/
Prof. Dr. Christian Kellermann
In diesem Grundlagenseminar werden Sie schnell und praxisnah mit Ihren Rechten und Pflichten als Betriebsrat vertraut gemacht. Sie erhalten einen Überblick über die Grundsätze der Organisation und Zusammenarbeit des Betriebsrats und die Beteiligungsrechte allgemein sowie detaillierte Kenntnisse über die besonders praxisrelevanten Bereiche der personellen Angelegenheiten wie Einstellung, Versetzung und Kündigung.
Um Ihre Mitbestimmungsrechte sicher und effektiv ausüben zu können, müssen Sie als Betriebsratsmitglied mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vertraut sein. Dazu ist der Besuch der Grundlagenseminare die unverzichtbare Basis, zumal für jedes neue Betriebsratsmitglied ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an diesen Seminaren besteht.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen unverzichtbares arbeitsrechtliches Basiswissen, das Sie zur Wahrnehmung Ihrer Beteiligungsrechte benötigen – bis hin zu einem Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie erfahren, worauf Sie, z. B. bei Einstellungen und Versetzungen, achten müssen und können so die Kollegen hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent unterstützen.
Die wesentlichen Kernpunkte des Arbeitsrechts, die – für viele Laien unübersichtlich – in zahllosen Gesetzen und anderen Rechtsquellen verankert sind, muss ein Betriebsratsmitglied unbedingt kennen. Mit diesem Seminar gelingt Ihr Einstieg garantiert!
Viele Kollegen befinden sich zuweilen in einer Zwickmühle: Sollen sie Missstände und/oder Rechtsverstöße, von denen sie Kenntnis erlangt haben, melden oder doch lieber schweigen? Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und etabliert ab sofort die Pflicht der Beschäftigungsgeber (mit mindestens 50 Beschäftigten), Meldestellen und Meldekanäle für derartige Hinweise einzurichten. Hinweisgeber sollen damit zukünftig vor Repressalien geschützt werden. Und vor allem: Es gibt umfangreiche Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung des Gesetzes, die Ihnen in diesem Webinar kompakt erläutert werden.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgebaut ist, welche arbeitgeberseitigen Pflichten zur Meldung und Behandlung von Beschäftigtenhinweisen installiert werden müssen und wie es mit dem Schutz von Hinweisenden vor ungerechtfertigten Repressalien bestellt ist. Erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat die Umsetzung des Gesetzes begleiten können, welche vielfältigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bestehen, die Sie praxis- und zeitnah ausüben sollten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, das ab sofort jedem Betriebsratsmitglied bekannt sein sollte, zielt darauf ab, Beschäftigte zu schützen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße erlangt und gemeldet haben. Beschäftigungsgeber mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten werden zudem verpflichtet, Meldestellen und Meldekanäle einzurichten, um ein sicheres und geordnetes Verfahren zu ermöglichen. Dabei sind in Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten diese Vorgabe bereits seit Juli 2023 umzusetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen ab dem 17. Dezember 2023.
Im Webinar werden die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes und deren Relevanz für Ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter erläutert. Sie erfahren, inwieweit Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Auswirkungen die neuen Sorgfaltsplichten haben. Darüber hinaus informieren wir Sie, wie Ihr Unternehmen sicherstellen kann, dass seine Zulieferer im Ausland rechtskonform arbeiten. Sie lernen, wie dabei Risiken ermittelt, Grundsatzerklärungen veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Verstöße zu vermeiden. Beschwerdekanäle und Berichterstattung sind ebenfalls Pflicht.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Seit dem 01.01.2023 betrifft es deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland, ab 2024 auch solche mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Die Sorgfaltspflichten umfassen u. a. den Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Zudem sollen sie sicherstellen, dass Umweltauflagen eingehalten und faire Löhne und Gewerkschaftsrechte gewährleistet werden.
Zur Unterstützung der betroffenen Kollegen benötigen Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Ziele und den Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM).
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist als Mittel zur Wiedereingliederung ein MUSS, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen durchgehend oder wiederholt erkrankt ist. Hierbei sind Sie als Betriebsrat zu beteiligen. Können der Arbeitsalltag und das Arbeitspensum gemeistert werden? Worauf kommt es an und was ist mit den persönlichen Daten der Betroffenen?
Noch nie war das Thema »Gesundheit im Betrieb« aktueller und wichtiger als heute. Fachkräftemangel, demografischer Wandel, Digitalisierung und nicht zuletzt die sich wandelnden Ansprüche der Beschäftigten an eine ausgewogene »Work-Life-Balance« zwingen die Unternehmen in vielen Bereichen zum Umdenken.
Ob für Betriebs-/Personalräte, Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen oder Arbeitgebervertreter – Gesundheit im Betrieb ist für alle Akteure gleichermaßen relevant!
Holen Sie sich daher in unseren interaktiven Vorträgen und praxisnahen Workshops unverzichtbares rechtliches und praktisches Wissen rund um die Gesundheit im Betrieb. Profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch und von Beispielen aus der Praxis anderer Unternehmen und erleben Sie, wie man einen »Gesundheitstag« im Unternehmen gestalten kann.
Seien Sie dabei und werden Sie zum Gesundheitsexperten!
Auf den Punkt: Im Rahmen einer (firmeninternen) Klausurtagung kann sich das gesamte Gremium die Zeit nehmen, um ungestört anstehende Aufgabenstellungen zu erkennen und zu systematisieren. Von der Festlegung eigener Ziele und Grundsatzentscheidungen bis hin zur Verteilung von Arbeitsaufgaben: Ihre Themen – seien es fachliche oder zwischenmenschliche – stehen im Vordergrund und werden gemeinsam mit unseren erfahrenen Trainern in ungestörter Atmosphäre geklärt. Der Praxistransfer wird direkt auf dem Workshop vorbereitet, die Ergebnisse werden dokumentiert und für die Weiterarbeit des Gremiums aufbereitet.
Hintergrund: Viele Betriebsräte versinken im Tagesgeschäft und stellen schnell fest, dass viel zu häufig nur reagiert statt agiert wird. Die Möglichkeit, sich zu positionieren und eigene Themen systematisch abzuarbeiten, ist im normalen Alltag oft nicht möglich. Die Fülle der Aufgaben und Problemstellungen erfordern vom Betriebsrat eine systematische und planvolle Vorgehensweise, um die vorhandenen personellen Ressourcen möglichst optimal einzusetzen und für die Beschäftigten ein Höchstmaß an Erfolg zu erzielen. Dafür fehlt aber oft die Zeit.
Ob allein oder mit dem gesamten Gremium: Sammeln Sie Poko-Points und suchen Sie sich praktische Arbeitsmittel oder Gutscheine für Ihre Betriebsratsarbeit aus! Wie wäre es z. B. mit einer Webcam inkl. Mikro, einem Beamer oder Seminargebühren-Gutschein
Gemeinsam erreichen Sie häufig mehr. Ein gleicher Wissensstand der Betriebsratsmitglieder ist deshalb von großem Vorteil für das Gremium, die Belegschaft und Ihre Verhandlungspartner. Nehmen Sie also am besten mit mehreren BR-Mitgliedern an einem Seminartermin teil – und sparen dabei sogar!
In vielen Einstiegsseminaren erhalten Sie unseren praktischen Rucksack mit unverzichtbarer Grundausstattung: z. B. Fachliteratur, aktuelle Gesetzestexte und Seminarunterlagen. In ausgewählten Schulungen entscheiden Sie sich zusätzlich für eine Spende an die Kinder-Nothilfe, Poko-Points oder weitere Fachbücher.
Betriebsratsarbeit vor Ort: Sie wünschen sich gezielte Hilfestellung, individuelle Ratschläge oder bewährte Strategietipps? Unsere erfahrenen Praktiker kommen zu Ihnen, mit kollegialen Ideen, Anregungen und Tipps – kostenfrei und unverbindlich.
Das Poko-Institut und seine Seminarteilnehmer unterstützen seit vielen Jahren Projekte der Kindernothilfe. Mittlerweile in einer Höhe von über 73.500 €.
Mehr Infos zum Projekt der Kindernothilfe „Schule statt Arbeit“