Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats markiert den Beginn der Amtszeit des frisch gewählten Gremiums. Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl sind die neuen Mitglieder zu dieser ersten Sitzung einzuladen, in der wichtige Entscheidungen wie die Wahl des bzw. der Betriebsratsvorsitzenden und des bzw. der Stellvertreter*in getroffen werden (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Der Ablauf dieser Sitzung ist entscheidend für einen reibungslosen Start des Betriebsrats und für eine effektive Zusammenarbeit.
Bei uns erhalten Sie umfassende Informationen zur Betriebsratswahl und allem, was damit zusammenhängt. Darüber hinaus bietet Poko praxisorientierte Seminare zur Betriebsratsarbeit, einschließlich spezieller Schulungen für neue Betriebsratsmitglieder. Diese können auf Wunsch auch als maßgeschneiderte Inhouse-Trainings direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Profitieren Sie von der Expertise unserer qualifizierten Referent*innen und bereiten Sie sich optimal auf die kommende Wahl vor.
In diesem Grundlagenseminar werden Sie schnell und praxisnah mit Ihren Rechten und Pflichten als Betriebsrat vertraut gemacht. Sie erhalten einen Überblick über die Grundsätze der Organisation und Zusammenarbeit des Betriebsrats und die Beteiligungsrechte allgemein sowie detaillierte Kenntnisse über die besonders praxisrelevanten Bereiche der personellen Angelegenheiten wie Einstellung, Versetzung und Kündigung.
Um Ihre Mitbestimmungsrechte sicher und effektiv ausüben zu können, müssen Sie als Betriebsratsmitglied mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vertraut sein. Dazu ist der Besuch der Grundlagenseminare die unverzichtbare Basis, zumal für jedes neue Betriebsratsmitglied ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an diesen Seminaren besteht.
In diesem Webinar erhalten Sie eine komprimierte Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Als Betriebsratsmitglied werden Sie mit Ihren wesentlichen Rechten und Pflichten sowie der Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats vertraut gemacht. Zudem erhalten Sie einen Überblick über Ihre Beteiligungsrechte. Anhand praxisnaher Fälle zeigen wir Ihnen das Wichtigste zu Ihren Handlungsmöglichkeiten in personellen Angelegenheiten. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Belegschaft von Anfang an kompetent und engagiert vertreten und die anstehenden Aufgaben bewältigen.
Wir unterstützen Sie als neu gewählten Betriebsratsvorsitzenden bzw. Stellvertreter bei der Bewältigung Ihres besonderen Amts und der damit verbundenen enormen Verantwortung. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über Ihre anstehenden Aufgaben und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir machen Sie so fit, dass Sie die neue Herausforderung meistern und den zukünftigen organisatorischen und rechtlichen Anforderungen gewachsen sind. Das Seminar vermittelt Ihnen genau das, was Sie für den erfolgreichen Start als Vorsitzender benötigen.
Der Betriebsratsvorsitzende (im Verhinderungsfall der Stellvertreter) ist der Repräsentant des Betriebsrats nach außen, aber auch der »leitende« Betriebsratskollege im Gremium. In dieser Doppelfunktion benötigt der Vorsitzende sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, um die tägliche Arbeit im Betriebsrat zu organisieren, mit viel Geschick Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen und nicht zuletzt auch mit gegensätzlichen Ansichten im Gremium konstruktiv umzugehen.
Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats ist der formelle Auftakt zur Arbeit des neu gewählten Betriebsrats. In dieser Sitzung wählen die Betriebsratsmitglieder ihre*n Vorsitzende*n sowie dessen bzw. deren Stellvertreter*in, die das Gremium in den kommenden Jahren leiten werden. Diese Sitzung hat eine hohe Bedeutung für den reibungslosen Ablauf der Betriebsratsarbeit und für die Festlegung der Arbeitsweise des Gremiums.
An der konstituierenden Sitzung nehmen die neu gewählten Betriebsratsmitglieder teil. Der oder die Vorsitzende des Wahlvorstands führt zu Beginn der Sitzung die Leitung, bis der Betriebsrat eine*n Wahlleiter*in aus seiner Mitte wählt.
Die Wahl des bzw. der Wahlleiter*in erfolgt in geheimer Abstimmung, um eine faire und unparteiische Durchführung der Wahl zu garantieren. Nachdem der oder die Wahlleiter*in gewählt wurde, verlässt der oder die Vorsitzende des Wahlvorstands den Raum, um jegliche Beeinflussung der Wahlen zu vermeiden. Der oder die neu gewählte Wahlleiter*in führt dann die Wahl des oder der Vorsitzenden und des bzw. der Stellvertreter*in durch.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der konstituierenden Sitzung ist eine Anwesenheitspflicht für alle gewählten Mitglieder wichtig. Fehlt ein Mitglied, muss rechtzeitig ein Betriebsrat-Ersatzmitglied eingeladen werden. Auch der Arbeitgeber muss über die Sitzung informiert werden, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ihrer Arbeit freizustellen.
Falls ein gewähltes Betriebsratsmitglied nicht an der konstituierenden Sitzung teilnehmen kann, muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Ersatzmitglieder übernehmen die Rolle der nicht anwesenden Mitglieder und sind in der Sitzung stimmberechtigt. Sollte kein Ersatzmitglied zur Verfügung stehen, kann der Betriebsrat trotzdem beschlussfähig sein, solange mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. So wird die Wahl des bzw. der Vorsitzenden und des oder der Stellvertreter*in trotzdem ermöglicht (§ 33 Abs. 2 BetrVG).
Nach der Wahl des bzw. der Wahlleiter*in folgt in der konstituierenden Sitzung die Wahl des oder der Betriebsratsvorsitzenden und der Stellvertretung. Diese Wahl ist ein zentraler Bestandteil der ersten Sitzung, da die beiden Positionen für die Leitung des Betriebsrats und die Organisation seiner Arbeit von entscheidender Bedeutung sind.
Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder des Betriebsrats ihre Wahl frei und ohne äußeren Druck treffen können. Die Mitglieder können Kandidat*innen vorschlagen, und in vielen Fällen stellen sich mehrere Mitglieder für die Position des Betriebsratsvorsitzes und des oder der Stellvertreter*in zur Wahl.
Der oder die Vorsitzende des Betriebsrats übernimmt die Leitung der Sitzungen und ist das Gesicht des Gremiums gegenüber dem Arbeitgeber und den Mitarbeitenden. Stellvertreter*innen treten in Abwesenheit des bzw. der Vorsitzenden dessen bzw. deren Aufgaben an und sorgen für Kontinuität in der Arbeit des Betriebsrats.
Sollte es bei der Wahl zu keiner klaren Mehrheit kommen, kann eine Stichwahl erforderlich werden. In jedem Fall sorgt die Wahl des Betriebsratsvorsitzes und seiner Stellvertretung dafür, dass der Betriebsrat eine klare Führung hat, die die Interessen der Belegschaft effektiv vertreten kann.
Die Tagesordnung einer konstituierenden Sitzung des Betriebsrats sollte sorgfältig vorbereitet werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Neben der Wahl des Vorsitzes und seines bzw. seiner Stellvertreter*in gehören weitere wichtige Punkte dazu:
Alle diese Punkte sollten in der detaillierten Tagesordnung aufgeführt und den Teilnehmenden vorab zugeschickt werden. Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass die Sitzung effizient verläuft und alle wesentlichen Entscheidungen getroffen werden können. Die Tagesordnung dient als Leitfaden, um sicherzustellen, dass nichts Wichtiges übersehen wird und jeder Punkt die nötige Aufmerksamkeit erhält.
Für die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzung muss ein Protokoll geführt werden. Dieses enthält alle wesentlichen Entscheidungen und Ergebnisse der Sitzung, insbesondere die Wahl des Betriebsratsvorsitzes und dessen Stellvertretung. Das Protokoll dient nicht nur als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung, sondern auch als Referenz für zukünftige Sitzungen und Entscheidungen. In der Regel wird das Protokoll von einem der Betriebsratsmitglieder geschrieben, das für diese Aufgabe bestimmt wurde, und von dem*r Vorsitzenden unterschrieben.
Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats legt den Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Sie ist entscheidend für die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters und die Festlegung der Arbeitsweise des Gremiums. Dabei muss darauf geachtet werden, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ordnungsgemäß eingeladen werden und Ersatzmitglieder bei Bedarf nachrücken. Eine Protokollierung und die Beachtung der Anwesenheitspflichten sorgen dafür, dass alles rechtskonform und effizient abläuft.
Poko bietet umfassende Betriebsrats-Seminare, BR-Webinare und Inhouse-Seminare, die Sie optimal auf die Aufgaben im Betriebsrat vorbereiten. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich vertieft mit den rechtlichen und organisatorischen Aspekten der Betriebsratsarbeit auseinanderzusetzen.