In Deutschland gehört es zum demokratischen Recht der Beschäftigten, einen Betriebsrat zu gründen. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist genau geregelt, ab wann ein Betriebsrat gegründet werden kann, wie viele Mitglieder er haben muss und wie die Betriebsratswahl abläuft.
Poko begleitet Sie mit praxisorientierten Weiterbildungen rund um die Betriebsratswahl sowie zu zahlreichen weiteren Aspekten der Betriebsratsarbeit. Unsere qualifizierten Referent*innen verfügen über langjährige Erfahrung und vermitteln juristisch fundiertes Wissen, ergänzt durch praktische Hinweise für eine reibungslose und rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahl. Auf Wunsch passen wir unsere Schulungsangebote individuell an Ihre Bedürfnisse an – zum Beispiel im Rahmen einer Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb.
Normalerweise werden Betriebsräte alle vier Jahre in der Zeit von März bis Mai neu gewählt. Es gibt aber Situationen, in denen außerplanmäßig eine Wahl durchgeführt werden muss, z. B. weil erstmalig ein Betriebsrat gewählt wird, bei bestehenden Gremien zu viele Mitglieder ausgeschieden sind und nicht genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind, oder weil sich die Mitarbeiterzahl stark geändert hat.
In diesem Seminar werden Sie Schritt für Schritt durch die Etappen Ihrer außerplanmäßigen Betriebsratswahl geführt. Ihnen werden die – teilweise neuen – gesetzlichen Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausführlich dargestellt. Des Weiteren erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Lösung von Problemen, die regelmäßig bei jeder Betriebsratswahl auftreten.
Sie wollen, dass die Arbeitnehmer mehr Mitsprache in Ihrem Betrieb erhalten? Ihr Betrieb steht vor Herausforderungen und es könnte gar zu Kündigungen oder anderen Maßnahmen kommen? Oder Mitarbeiter werden unterschiedlich behandelt? Einige verhandeln besser als andere? Ein Betriebsrat ist immer eine gute Wahl!
Sie wissen nicht genau, wie Sie einen Betriebsrat gründen können? Sie möchten Klarheit darüber, wie Sie als Initiator geschützt sind vor Nachteilen, im schlimmsten Fall vor Kündigung?
Lassen Sie uns darüber sprechen! Warum sich ein Betriebsrat immer lohnt! Was ein Betriebsrat kann und wie Sie einen Betriebsrat gründen. Kommen Sie in unsere Online-Veranstaltung und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Für die Gründung eines Betriebsrats gibt es viele gute Gründe, denn ein Betriebsrat bringt einige Vorteile mit sich. In erster Linie steht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer*innen und dem Arbeitgeber im Vordergrund. Ein Betriebsrat dient dabei vor allem dazu, die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. So wird sichergestellt, dass immer auch im Interesse der Mitarbeitenden gehandelt wird.
Zudem trägt ein Betriebsrat dazu bei, die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb zu verbessern. Der Betriebsrat ist dazu berechtigt, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen, um optimale Arbeitsbedingungen, angemessene Löhne und soziale Leistungen zu erzielen. Somit werden auch die Mitbestimmung und Mitgestaltung der Mitarbeitenden im Unternehmen gefördert. Der Betriebsrat fungiert als entscheidendes Sprachrohr für die Belegschaft und setzt sich mit seinem Mitbestimmungsrecht für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktiv ein.
Auch im Falle von Konflikten im Unternehmen steht der Betriebsrat der Belegschaft zur Seite und kann zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmer*innen vermitteln. Das wirkt sich positiv auf die Unternehmenskultur aus, da Probleme aktiv gelöst und eine Basis für den gegenseitigen Respekt geschaffen werden. Die Belegschaft profitiert zudem von einem Gefühl der Gemeinschaft.
Die Gründung eines Betriebsrats unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Damit eine Betriebsratswahl stattfinden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Diese Bestimmungen bilden die zentralen Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl, die vor der Einleitung des Wahlverfahrens sorgfältig geprüft werden sollten.
Dürfen Arbeitnehmende auch gegen den Willen der Geschäftsleitung einen Betriebsrat gründen?
Diese Frage stellen sich viele Beschäftigte – insbesondere in Betrieben ohne bestehende Interessenvertretung. Die Antwort ist klar: Ja, das dürfen sie. Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht bei der Entscheidung, ob ein Betriebsrat gegründet wird oder nicht. Eine Behinderung der Wahl ist ausdrücklich verboten – das regelt das Betriebsverfassungsgesetz in § 20 Abs. 1.
Allerdings kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen, insbesondere wenn die Unternehmensleitung frühzeitig von der geplanten Gründung erfährt. Leider versuchen manche Arbeitgeber, eine Betriebsratswahl zu verhindern – sei es durch gezieltes Zureden, Einschüchterung, unzulässige Versprechungen oder gar disziplinarische Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen. Solche Versuche führen häufig zu großer Unsicherheit unter den Beschäftigten – vor allem bei Personen mit familiären oder finanziellen Verpflichtungen.
Sollte es dennoch zu massiven Behinderungen kommen, kann es notwendig sein, rechtliche Unterstützung hinzuzuziehen. Arbeitgeber, die die Wahl eines Betriebsrats behindern, machen sich strafbar. Bereits das bloße Erschweren der Wahl kann als Straftat gewertet werden – mit einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe (§ 119 BetrVG).
Arbeitnehmer*innen, die die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats ergreifen oder sich zur Wahl stellen, dürfen nicht gekündigt werden. Eine reguläre ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen – nur in Ausnahmefällen kommt eine außerordentliche, fristlose Kündigung in Betracht, etwa bei einem schwerwiegenden Pflichtverstoß wie einer Straftat. (§ 15 Kündigungsschutzgesetz; § 103 BetrVG).
Um diesen Kündigungsschutz bei Betriebsratsgründung in Kraft zu setzen, bedarf es einer öffentlich beglaubigten Erklärung, die die ernsthafte Absicht zur Betriebsratsgründung bestätigt. Der Schutz gilt ab dem Zeitpunkt dieser Erklärung und läuft spätestens drei Monate später ab – oder endet mit der Einberufung der Betriebsversammlung, bei der der Wahlvorstand gewählt wird.
Auch weitere Beteiligte an der Wahl genießen Schutz:
Dieser umfassende Kündigungsschutz soll sicherstellen, dass Beschäftigte ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können – ohne Angst vor persönlichen Nachteilen. Wer einen Betriebsrat gründen möchte, sollte sich daher frühzeitig über das Kündigungsschutzgesetz informieren und bei Bedarf rechtliche Unterstützung einholen.
Die Gründung eines Betriebsrats ist ein klar geregelter Prozess, der in mehreren Schritten abläuft. Ziel ist es, eine demokratisch gewählte Interessenvertretung im Betrieb zu etablieren. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, das genaue Vorgaben für das Verfahren macht.
Der erste Schritt auf dem Weg zum Betriebsrat ist die Bestellung eines Wahlvorstands. In Betrieben ohne bestehenden Betriebsrat kann eine Betriebsversammlung einberufen werden – entweder durch mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen oder durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (§ 17 Abs. 3 BetrVG). Auf dieser Versammlung wird der Wahlvorstand gewählt.
Nach der Bestellung beginnt die eigentliche Wahlphase. Der Wahlvorstand informiert die Belegschaft über alle relevanten Schritte und Termine. Die Wahl selbst muss geheim, unmittelbar und frei erfolgen – wie gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 BetrVG).
Der Wahlvorstand übernimmt die vollständige Organisation und rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahl. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen dürfen ihre Stimme abgeben. Gleichzeitig haben sie das Recht, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach Auszählung der Stimmen findet die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats statt – damit ist das Gremium offiziell handlungsfähig.
Ein Gesamtbetriebsrat bzw. Konzernbetriebsrat wird in Unternehmen gebildet, in denen mehrere Betriebsräte an unterschiedlichen Standorten oder in verschiedenen Betriebsteilen bestehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Unternehmen über mehrere organisatorisch eigenständigen Betriebe verfügt, in denen jeweils ein eigener Betriebsrat gewählt wurde.
Ein Gesamtbetriebsrat ist dann zu errichten, wenn dies zur wirksamen Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer*innen auf Unternehmensebene erforderlich ist – insbesondere bei Themen, die über den einzelnen Betrieb hinausgehen (§ 47 BetrVG) .
Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden nicht direkt gewählt, sondern durch die bestehenden Betriebsräte delegiert. Die Zahl der Delegierten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Betriebsräte und der Zahl der Beschäftigten im gesamten Unternehmen. So ist gewährleistet, dass alle Betriebe entsprechend ihrer Größe angemessen vertreten sind.
Inhaltlich befasst sich der Gesamtbetriebsrat mit unternehmensübergreifenden Angelegenheiten, etwa mit strategischen Veränderungen, konzernweiten Sozialplänen oder Fragen der Personalpolitik, die mehrere Standorte betreffen. Während die örtlichen Betriebsräte für betriebsnahe Themen zuständig sind, übernimmt der Gesamtbetriebsrat die Koordinierung und Mitbestimmung auf Unternehmensebene.
Hier lernen Sie alles Grundlegende rund um den Gesamtbetriebsrat. Ob Errichtung des Gremiums, Zusammensetzung und Zuständigkeiten bis hin zu praktischen Fragen der Geschäftsführung – Sie erhalten alle erforderlichen Informationen für eine erfolgreiche Arbeitnehmervertretung. Durch die fachmännische Aufbereitung werden Sie in die Lage versetzt, die Interessen Ihrer Kollegen im Gesamtbetriebsrat – und damit auf der Ebene des Gesamtunternehmens – effektiv zu vertreten.
Wer soll eigentlich mitbestimmen, wenn die wichtigen arbeitgeberseitigen Entscheidungen nicht im Betrieb, sondern in der Unternehmensspitze – und damit betriebsübergreifend – getroffen werden? Mit dem Gesamtbetriebsrat hat der Gesetzgeber die bedeutende Möglichkeit geschaffen, auch bei diesen oftmals weitreichenden unternehmerischen Entscheidungen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes wirkungsvoll einzusetzen. Für eine sachgerechte Ausübung Ihres Amts benötigen Sie allerdings die in diesem Seminar vermittelten zusätzlichen und speziellen Kenntnisse.
In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr grundlegendes Wissen zur Rechtsstellung als Mitglied des Gesamtbetriebsrats (GBR) und lernen dessen typische Regelungsbereiche kennen. Sie erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Gesamtbetriebsrat, den örtlichen Betriebsräten und dem Wirtschaftsausschuss gestaltet wird und wie mehr- oder gesamtbetriebliche Angelegenheiten erfolgreich in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt werden können.
Der Gesamtbetriebsrat hat eine besondere Stellung auf Unternehmensebene. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben können örtliche Betriebsräte ihn auch mit vielerlei weiteren Themen und Verhandlungsmandaten beauftragen. Nur wenn der Gesamtbetriebsrat seine Handlungsspielräume kennt und die rechtlichen Grundlagen sicher beherrscht, kann er optimal arbeiten und die Rechte der Beschäftigten unternehmensweit nachhaltig sichern.
Je größer ein Unternehmen, desto komplexer sind die betrieblichen und überbetrieblichen Zusammenhänge. Wir erklären Ihnen die Aufgabenverteilung zwischen Betriebsrat (BR), Gesamtbetriebsrat (GBR) und Konzernbetriebsrat (KBR). Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen einzelne Themenbereiche an GBR und KBR delegiert werden können, welche Folgen Kompetenzverstöße haben und welche taktischen Fragen sich für die Gremien im Hinblick auf eine effektive Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten stellen.
Häufig ist nicht einfach zu erkennen, welches der Gremien für die Regelung der jeweiligen Angelegenheit zuständig ist. Eine präzise Zuordnung ist enorm wichtig, um sicherzustellen, dass die Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber rechtssicher und nachhaltig wahrgenommen werden kann – unter Umständen sogar für Betriebe ohne Betriebsrat.
In unserem Seminar erfahren Sie, wann es wichtig und sinnvoll ist, einen Konzernbetriebsrat (KBR) zu errichten, wie er gebildet wird und wann bzw. wofür er zuständig ist. Wir informieren Sie, wie die Geschäftsführung optimal organisiert wird und was Sie mit der Arbeit des KBR in der Praxis bewirken können! Sie lernen dabei auch, dass der Konzernbetriebsrat bei Vorliegen der Voraussetzungen durchaus echte und erzwingbare Mitbestimmungsrechte besitzt. Nutzen Sie den Austausch mit anderen Konzernbetriebsräten und profitieren Sie von deren Erfahrungen.
Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat – wer hat da welche Aufgaben? Wer in den Konzernbetriebsrat entsandt wird, sollte das spezielle Fachwissen mitbringen, um diese Fragen zu beantworten und zu beurteilen, ob ein Konzern existiert, wie ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann und welche Zuständigkeiten er besitzt.
Wer einen Betriebsrat gründen oder eine Wahl begleiten möchte, braucht fundiertes Wissen und rechtliche Sicherheit. Poko unterstützt Sie mit passgenauen Betriebsrat-Schulungen, die Sie gezielt auf Ihre Rolle im Wahlprozess vorbereiten – praxisnah, aktuell und rechtssicher.
Unsere Referent*innen – darunter erfahrene Fachanwält*innen und Richter*innen – vermitteln nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern geben auch wertvolle Tipps aus der betrieblichen Realität.
Poko bietet Ihnen Weiterbildungen, die sich flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen:
Setzen Sie auf Erfahrung, Qualität und Praxisnähe. Mit Poko sind Sie bestens gerüstet für eine erfolgreiche Betriebsratswahl – informieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihr Weiterbildungsangebot!