Wahlverfahren Betriebsrat: Listenwahl oder Personenwahl?

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Bei der Betriebsratswahl stellt sich oft die Frage, welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt: Listenwahl oder Personenwahl. Grundsätzlich gibt es zwei Wahlsysteme: die Verhältniswahl (Listenwahl) und die Mehrheitswahl (Personenwahl). Welche Form genutzt wird, können weder Wahlvorstand noch Arbeitgeber frei wählen – es hängt von den Umständen ab.

Bei Poko finden Sie fundierte Informationen rund um die Betriebsratswahl und alle damit verbundenen Themen. Ergänzend dazu bieten wir praxisnahe Seminare zur Betriebsratsarbeit an, die speziell auf die Anforderungen neuer und erfahrener Betriebsratsmitglieder zugeschnitten sind. Auf Wunsch organisieren wir auch individuelle Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen.

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Betriebsratswahl 2026 - das normale Wahlverfahren

Sie sind als Mitglied des Wahlvorstands bzw. als Betriebsratsmitglied damit beauftragt, die Betriebsratswahl erfolgreich und fehlerfrei durchzuführen? In diesem Seminar werden Sie Schritt für Schritt durch die Etappen geführt. Ihnen werden die gesetzlichen Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausführlich dargestellt, und zwar speziell für Betriebsräte in Betrieben mit mehr als 100* Arbeitnehmern. Mithilfe des erworbenen Wissens können Sie die Wahl ordnungsgemäß vorbereiten und erfolgreich durchführen. Sollten Sie nach dem Seminar spezifische Fragestellungen haben, sind unsere Experten telefonisch (auf Wunsch auch per Video-Call) für Sie da.

Der Betriebsrat wird in einem recht aufwändigen, komplizierten und fehleranfälligen Wahlverfahren unter Regie eines Wahlvorstands gewählt. Jede Betriebsratswahl bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Fehler gilt es möglichst zu vermeiden, da eine erforderliche Neuwahl kostspielig ist und Unfrieden im Betrieb und Betriebsrat schafft.

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Betriebsratswahl 2026 - das vereinfachte Wahlverfahren

Sie sind Wahlvorstandsmitglied und/oder Betriebsrat in einem kleineren Betrieb und wollen die Betriebsratswahl möglichst schnell und effektiv durchführen? Für Kleinbetriebe (mit bis zu 100 bzw. 200* wahlberechtigten Arbeitnehmern) ist dies im sog. vereinfachten Wahlverfahren möglich. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen alles zur rechtssicheren und reibungslosen Durchführung der Betriebsratswahl. Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Vermeidung typischer Fehler und sind so bestmöglich vorbereitet. Sollten Sie nach dem Seminar spezifische Fragestellungen haben, sind unsere Experten telefonisch (auf Wunsch auch per Video-Call) für Sie da.

Der Gesetzgeber hat für kleine (bzw. mittlere Betriebe) besondere Vorschriften erlassen, die zu einer Vereinfachung des Verfahrens, zu kürzeren Fristen und zu übersichtlicheren Abläufen beitragen sollen. Allerdings sind diese Regeln – vor allem bei der erstmaligen Betriebsratswahl – nicht ganz einfach zu handhaben. Vom Wahlvorstand wird somit die sichere Kenntnis der detaillierten gesetzlichen Vorgaben erwartet.

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NEU!   Webinar: Betriebsratswahl 2026 - Fresh up

Sie sind erneut im Wahlvorstand einer Betriebsratswahl und sollen dafür sorgen, dass auch diese Wahl ordnungsgemäß und ohne Fehler über die Bühne geht? Sie haben Erfahrung mit derartigen Wahlen, benötigen aber eine Auffrischung und Aktualisierung der vorhandenen Kenntnisse? Dann sind Sie in diesem Webinar genau richtig. Wir wiederholen nicht nur im Überblick, auf welche Basics Sie zurückgreifen müssen, sondern zeigen Ihnen auch die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung – übrigens für kleine, mittlere und große Betriebe!

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Betriebsrat: Listenwahl oder Personenwahl? Das Wichtigste in Kürze

  • Listenwahl (Verhältniswahl): eine Stimme für eine Liste, Sitze werden proportional vergeben. Gilt, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen.
  • Personenwahl (Mehrheitswahl): mehrere Stimmen für einzelne Kandidat*innen, Sitze gehen an die meistgewählten Personen. Gilt bei nur einer Liste oder im vereinfachten Verfahren (bis 100 Mitarbeitende).
  • Rechtlich festgelegt: Wahlordnung und BetrVG bestimmen das Verfahren. Keine freie Wahl durch den Wahlvorstand.

 

Listenwahl beim Betriebsrat – einfach erklärt

Eine Listenwahl (Verhältniswahl) bedeutet, dass nicht einzelne Personen direkt gegeneinander antreten, sondern ganze Listen von Kandidierenden zur Wahl stehen. Jede*r Wähler*in hat hierbei genau eine Stimme, die er oder sie einer Liste als Ganzes gibt. Auf dem Stimmzettel stehen also die konkurrierenden Listen (meist mit Listenname oder Kennwort und den ersten Kandidatennamen) zur Auswahl, und der bzw. die Wähler*in kreuzt eine Liste an. Die einzelnen Kandidat*innen einer Liste werden nicht direkt gewählt, sondern erhalten ein Mandat entsprechend dem Stimmenanteil der Liste.

Nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt und die Betriebsratssitze proportional auf die Listen verteilt, z. B. nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren (§ 15 WO). Anschließend ziehen von jeder Liste so viele Kandidat*innen in den Betriebsrat ein, wie Sitze auf diese Liste entfallen – und zwar in der Reihenfolge der Kandidat*innen auf der Liste. Die Reihenfolge der Kandidierenden auf einer Liste ist also entscheidend für ihre Erfolgschancen bei der Listenwahl.

Wann kommt die Listenwahl zum Einsatz?

Diese Form ist vorgeschrieben, sobald im normalen Wahlverfahren mehr als eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird. Sie ist der Regelfall in größeren Betrieben mit mehreren konkurrierenden Kandidatengruppen. Der Wahlvorstand muss im Wahlausschreiben die Listen aufführen; die Reihenfolge, in der die Listen selbst auf dem Stimmzettel erscheinen, wird per Los entschieden (alle Listen haben gleiche Chancen auf den ersten Platz).

Jede*r Wähler*in kann nur eine Liste wählen, nicht mehrere. In der Listenwahl hat also jede*r Wähler*in nur eine einzige Stimme – im Gegensatz zur Personenwahl.

Personenwahl beim Betriebsrat – einfach erklärt

Personenwahl (Mehrheitswahl) bedeutet, dass einzelne Kandidierende direkt von den Wähler*innen gewählt werden. Es gibt zwar ebenfalls Wahlvorschlagslisten (Kandidatenlisten), aber bei der Stimmabgabe stehen alle Kandidat*innen auf einem gemeinsamen Stimmzettel zur Auswahl.

Jede*r Wähler*in hat mehrere Stimmen, nämlich so viele Stimmen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.

Beispiel: Sind neun Betriebsratsmitglieder zu wählen, kann jede*r Wähler*in bis zu neun verschiedenen Kandidat*innen ankreuzen. Es besteht keine Pflicht, alle Stimmen zu vergeben; man darf auch weniger Kreuze setzen. Jedoch kann man nicht mehrere Stimmen auf dieselbe Person häufen – pro Kandidat*in zählt maximal eine Stimme.

Nach der Abstimmung werden die Stimmen aller Kandidat*innen ausgezählt, und diejenigen mit den meisten Stimmen erhalten die Sitze im Betriebsrat. Es handelt sich also um ein Mehrheitsprinzip: Die persönlichen Stimmen entscheiden direkt über die Wahl der einzelnen Mitglieder.

Wahlordnung: Listenwahl oder Personenwahl?

Die aktuelle Wahlordnung legt klar fest, wann die Listenwahl oder Personenwahl durchzuführen ist:

  • Vereinfachtes Wahlverfahren (kleinere Betriebe bis 100 Mitarbeitende, bzw. bis 200 bei besonderer Vereinbarung): Es findet zwingend eine Personenwahl statt.
  • Normales Wahlverfahren (größere Betriebe): die Anzahl der Vorschlagslisten entscheidet. Bei mehreren gültigen Listen ist zwingend die Listenwahl durchzuführen; liegt nur eine gültige Liste vor, muss eine Personenwahl stattfinden.

Damit ist sichergestellt, dass das Wahlverfahren gesetzeskonform abläuft.

Unterschiede zwischen Listenwahl und Personenwahl im Überblick

Zur Verdeutlichung sind im Folgenden die wichtigsten Unterschiede der Wahlverfahren zusammengefasst:

Aspekt

Listenwahl (Verhältniswahl)

Personenwahl (Mehrheitswahl)

Anwendung

Normalverfahren mit mehreren Listen (Vorschlagslisten).

Wenn nur eine Liste vorliegt oder im vereinfachten Verfahren (kleinere Betriebe).

Stimmen pro Wähler*in

Eine Stimme pro Wähler*in (eine Liste ankreuzen).

Mehrere Stimmen pro Wähler*in (so viele, wie Sitze zu vergeben sind).

Stimmabgabe

Kreuz für eine gesamte Liste. Keine Auswahl einzelner Personen möglich.

Mehrere Kreuze für einzelne Kandidat*innen. Wähler*innen können Personen individuell auswählen.

Auszählung

Verhältniswahl: proportionale Sitzverteilung auf die Listen nach Stimmenanteil (per gesetzlichem Höchstzahlverfahren).

Die Sitze gehen an die kandidierenden Personen in der Reihenfolge ihrer Listenplätze.

Mehrheitswahl: Direkte Vergabe der Sitze an die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen.

Die Reihenfolge auf einer Vorschlagsliste spielt hier keine Rolle für das Ergebnis.

Wählerentscheidung

Entscheidung für ein Listenprogramm bzw. Team von Kandat*innen.

Entscheidung für konkrete Einzelpersonen (unabhängig von Listenbindung).

 

Hinweis: In beiden Fällen müssen gesetzliche Vorgaben wie z. B. die Mindestrepräsentanz des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat beachtet werden. Diese Quotenvorgaben werden nach der Wahl bei der Sitzverteilung berücksichtigt, falls erforderlich.

Mit Poko auf die Betriebsratswahl vorbereiten

Ob Listenwahl oder Personenwahl beim Betriebsrat – die Entscheidung darüber trifft letztlich das Gesetz bzw. die Wahlordnung anhand der Gegebenheiten. Als Wahlbeteiligte sollte man die Unterschiede kennen, um das Verfahren nachvollziehen zu können und seine Stimmen bestmöglich zu nutzen.

Poko unterstützt Sie mit umfassenden Betriebsrats-Seminaren an unseren Poko-Standorten, BR-Webinaren und individuellen Inhouse-Schulungen, um Sie gezielt auf Ihre Aufgaben im Betriebsrat vorzubereiten. In unseren spezialisierten Betriebsratswahl-Seminaren erhalten Sie fundierte Einblicke in die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, sodass Sie bestens gerüstet in die Wahl und Ihre zukünftige Betriebsratsarbeit starten können.