Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist eine betriebliche Interessenvertretung im kirchlichen Arbeitsrecht. Sie hat ähnliche Funktionen wie der Betriebsrat in Unternehmen. Die MAV setzt sich für die Rechte und Belange der Arbeitnehmenden in kirchlichen Einrichtungen ein und dient als zentrale Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern. Im Gegensatz zum Betriebsrat basiert die MAV jedoch auf kirchenrechtlichen Regelungen, die auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften zurückzuführen sind.
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In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Religionsgemeinschaften und ihre karitativen sowie erzieherischen Einrichtungen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 118 BetrVG) oder den Personalvertretungsgesetzen von Bund (§ 112 BPersVG) und Ländern.
Diese Sonderstellung basiert auf Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung, der durch Art. 140 des Grundgesetzes übernommen wurde. Dieses Selbstbestimmungsrecht garantiert Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die eigenverantwortliche Regelung ihrer Angelegenheiten.
Die evangelische und katholische Kirche haben hierfür spezifische Regelwerke entwickelt, wie die Mitarbeitervertretungsgesetze und die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese gewährleisten eine Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche und den Interessen der Arbeitnehmenden, im Sinne der sogenannten praktischen Konkordanz.
Die Mitarbeitervertretung wird von den Mitarbeitenden der jeweiligen kirchlichen Einrichtung in einem demokratischen Verfahren gewählt. Der Ablauf der Wahl ist in den kirchlichen Regelwerken festgelegt. Wahlberechtigt sind alle Mitarbeitenden, die eine bestimmte Mindestbeschäftigungsdauer erfüllt haben, während wählbar in der Regel jene Mitarbeitenden sind, die nicht in einer Leitungsfunktion tätig sind.
Die Wahl erfolgt geheim und frei, meist organisiert durch einen Wahlausschuss. Die Amtszeit der MAV beträgt üblicherweise vier Jahre, danach wird eine Neuwahl durchgeführt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die MAV die Interessen der Mitarbeitenden repräsentativ und wirksam vertreten kann.
Aufgaben und Befugnisse der Mitarbeitervertretung
Die Aufgaben und Befugnisse der MAV ähneln denen eines Betriebsrats, sind jedoch den kirchlichen Rahmenbedingungen angepasst. Zu den wichtigsten Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehören:
Die spezifischen Befugnisse sind in den jeweiligen kirchlichen Regelwerken festgelegt und können je nach Gemeinschaft variieren.
Die Mitarbeitervertretung und der Betriebsrat teilen das Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten, unterscheiden sich jedoch in ihrem rechtlichen Rahmen und Geltungsbereich. Beide Gremien vertreten Mitarbeitende in sozialen, personellen und organisatorischen Fragen, verfügen über Mitbestimmungsrechte und bestehen aus gewählten Vertreter*innen der Belegschaft.
Der Betriebsrat basiert auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und ist in der Privatwirtschaft tätig, während die MAV auf kirchlichen Regelwerken wie der MAVO beruht und ausschließlich in kirchlichen Einrichtungen existiert. Die MAVs handeln innerhalb des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, wodurch ihre Mitbestimmung an kirchliche Vorgaben angepasst ist. Trotz unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen verbindet beide die Aufgabe, gerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Aspekt | Mitarbeitervertretung (MAV) | Betriebsrat |
---|---|---|
Ziel | Vertretung der Arbeitnehmerinteressen | Vertretung der Arbeitnehmerinteressen |
Rechtliche Grundlagen | Kirchliche Regelwerke (z. B. MAVO) | Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) |
Geltungsbereich | Kirchliche Einrichtungen | Privatwirtschaft |
Mitbestimmungsrechte | Angepasst an kirchliche Vorgaben | Durch das BetrVG umfassend geregelt |
Wahl der Mitglieder | Demokratisches Verfahren nach kirchlichen Regelwerken | Demokratisches Verfahren nach BetrVG |
Autonomie | Innerhalb des Selbstbestimmungsrechts der Kirche | Eigenständige Arbeitnehmervertretung innerhalb des BetrVG |
Fokus | Kirchliche Arbeitsbedingungen und kirchliches Arbeitsrecht | Allgemeine Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht |
Gemeinsamkeiten: Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Fragen; bestehend aus gewählten Vertreter*innen
Eine fundierte Fortbildung für Mitglieder der Mitarbeitervertretung ist entscheidend, um ihre Aufgaben effektiv wahrzunehmen. Seminare für Mitarbeitervertretungen bieten praxisorientierte Schulungen zu Themen wie:
Diese Weiterbildungsangebote tragen dazu bei, die Handlungskompetenz der MAV zu stärken und die Zusammenarbeit mit kirchlichen Arbeitgebern zu verbessern. Die MAV spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung der Arbeitnehmerinteressen in kirchlichen Einrichtungen. Sie bietet Mitarbeitenden eine Plattform, um ihre Anliegen und Probleme zu äußern, und arbeitet eng mit den kirchlichen Trägern zusammen, um faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.
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