Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1958, ist seit 1989 als Rechtsanwalt tätig. Als Gründungspartner der Sozietät Franz & Häberer in Leipzig ist er für die arbeistrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere für die betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragen zuständig. Seit der 2. Auflage bearbeitet der Fachanwalt für Arbeitsrecht den betriebsverfassungsrechtlichen Teil des im Rieder-Verlag erscheinenden Buches „Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte“. Seit 1993 ist Herr Franz zudem Referent von Fachseminaren im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.