Dr. Markus Gerding

Richter am Arbeitsgericht

Jahrgang 1974, Rechtswissenschaftliches Studium an der WWU Münster und der University of Sheffield, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht und Bürgerliches Recht, Promotion, Referendariat in Berlin. Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt/Main, seit 2006 Arbeitsrichter; Referent in Betriebsratsseminaren zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, Vorsitz in Einigungsstellen nach Personalvertretungsrecht.

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