Dr. Fabian Pulz

Richter am BAG

Jahrgang 1974. Berufseinstieg in einer international führenden Rechtsanwaltskanzlei, 2002 Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg mit Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht, Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht, seit 2018 Richter am Bundesarbeitsgericht. Autor verschiedener wissenschaftlicher Veröffentlichungen im Arbeitsrecht. Er schult Betriebsräte, Personalräte, Führungskräfte und Rechtsanwälte im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

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