Die außerordentliche Kündigung ist ein bedeutender Bestandteil des Arbeitsrechts. Sie stellt eine Ausnahme zur ordentlichen Kündigung dar, bei der die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Häufig ist sie notwendig, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der es dem kündigenden Teil unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dabei gibt es Unterschiede in der Art und Weise der Kündigung sowie den Voraussetzungen für ihre Anwendung.
Poko bietet Ihnen eine gezielte Auswahl an praxisorientierten Seminaren für Betriebsräte, die sich mit den zentralen Themen des Kündigungsschutzgesetzes und Arbeitsrechts befassen. Unsere Schulungen vermitteln Ihnen fundiertes Wissen, das Sie benötigen, um kompetent auf die Anforderungen des Arbeitsrechts zu reagieren. Diese Schulung bieten wir auch im praktischen Inhouse-Format an – so kann der gesamte Betriebsrat gemeinsam geschult werden, und auch die Führungskräfte hinzugezogen werden!
Die außerordentliche Kündigung bezeichnet eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Ein besonders schwerwiegender Anlass, wie ein schwerer Pflichtverstoß oder betriebliche Erfordernisse, kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (§ 626 BGB).
Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Sie kann nur ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, meist eine Straftat, wie etwa Diebstahl am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigung. Aber auch wiederholtes und absichtliches Fehlverhalten wie konsequente Unpünktlichkeit kann als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden.
In einigen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung mit einer verkürzten Frist ausgesprochen werden. Diese Variante ist besonders dann relevant, wenn der Arbeitgeber keine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünscht, jedoch nicht die reguläre Kündigungsfrist einhalten kann.
Der Hauptunterschied zwischen der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung liegt in der Kündigungsfrist. Bei der ordentlichen Kündigung muss eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Bei der außerordentlichen Kündigung wird diese Frist in der Regel außer Kraft gesetzt, um das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden.
Die ordentliche Kündigung erfordert in der Regel keine schwerwiegenden Gründe, es sei denn, das Kündigungsschutzgesetz greift. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der kündigende Teil jedoch einen wichtigen Grund nachweisen können, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Für eine außerordentliche Kündigung sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Gründe für eine außerordentliche Kündigung können vielfältig sein. Häufig werden sie durch schwerwiegende Pflichtverstöße des Arbeitnehmers ausgelöst. Zu den häufigsten Gründen zählen:
Auch der Arbeitnehmende hat das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es ihm unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Arbeitnehmer*innen können eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitgeber seinerseits gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.
Der Betriebsrat hat bei der außerordentlichen Kündigung eine besondere Rolle. Bei der Kündigung von Mitarbeiter*innen muss der Betriebsrat vorab angehört werden (§ 102 BetrVG). Zwar kann der Betriebsrat der Kündigung nicht direkt zustimmen oder widersprechen, jedoch ist seine Stellungnahme für den Arbeitgeber verpflichtend. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist rechtswidrig.
Bei Poko bieten wir praxisorientierte Schulungen zum Arbeitsrecht, einschließlich Kündigung und betrieblicher Umstrukturierung. Unsere Expert*innen vermitteln Ihnen fundiertes Wissen, damit Sie in Kündigungsfragen und bei Veränderungen im Unternehmen rechtlich sicher und kompetent handeln können.
Unsere Schulungsformate passen sich flexibel Ihren Anforderungen an:
Melden Sie sich noch heute für eine Schulung an und profitieren Sie von unserem praxisnahen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Angebot!